Bayerische und Hamburger Zahnärzte haben die zufriedensten Patienten.

Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Auswertung von knapp 327.000 Zahnarztempfehlungen, die auf jameda (www.jameda.de), Deutschlands größter Arztempfehlung und Marktführer für Online-Arzttermine, in den letzten vier Jahren veröffentlicht wurden. So vergeben bayerische Patienten für ihre Zahnärzte auf einer Schulnotenskala von 1 bis 6 durchschnittlich die sehr gute Gesamtnote 1,241, Zahnmediziner in Hamburg werden fast gleich gut mit der Note 1,25 bewertet.

Ähnlich zufrieden sind die Zahnarztpatienten in Nordrhein-Westfalen und Hessen: Erstere erhalten durchschnittlich eine Note von 1,27, ihre hessischen Kollegen eine Durchschnittsnote von 1,28. Die hinteren Plätze hinsichtlich der Patientenzufriedenheit werden von den Zahnärzten in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern belegt, die sich jedoch ebenfalls über sehr zufriedene Patienten freuen können (1,41 bzw. 1,47).

Zahnärzte punkten insbesondere mit Freundlichkeit und bei Angst-Patienten Im Vergleich mit anderen Facharztgruppen sind Patienten mit ihren Zahnärzten überdurchschnittlich zufrieden. Demnach vergeben Patienten für ihre Zahnärzte die sehr gute Gesamtnote 1,3. Die Zahnmediziner liegen damit im Vergleich aller Facharztgruppen weit über dem bundesweiten Durchschnitt von 1,75.

Besonders zufrieden sind Patienten mit der Freundlichkeit ihrer Zahnärzte: Diese wird im Schnitt mit der äußerst guten Note 1,24 bewertet. Auch für ihren Umgang mit Angst-Patienten erhalten die Mediziner die ähnlich gute Note 1,26. Vergleichsweise ausbaufähig sind aus Patientensicht die Wartezeiten bei Zahnärzten. So wird die Wartezeit auf einen Termin „nur“ mit der Note 1,47 und die Wartezeit in der Praxis „nur“ mit der Note 1,43 bewertet.

In die Gesamtnote fließen die Durchschnittsnoten aus den Kategorien „Zufriedenheit mit Behandlung“, „Zufriedenheit mit der Aufklärung durch den Arzt“, „Beurteilung des Vertrauensverhältnisses zum Arzt“, „Zufriedenheit mit der Freundlichkeit des Arztes“ und „Zufriedenheit mit der genommenen Behandlungszeit“ der letzten vier Jahre ein.

Quelle: jameda